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Verein


    Der Verein ist die gängige Organisationsform des Deutschen Sports und ist rechtlich sowohl im BGB als auch im VereinsG verankert. Eine Vereinsmitgliedschaft erwirbt man regelmäßig durch Beitritt in den Verein.



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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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