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Anwaltskanzlei Ulrike Badewitz
Jubiläumslogo Anwaltskanzlei Badewitz, Berlin Steglitz-Zehlendorf

Ulrike Badewitz in fünf Antworten

Ulrike Badewitz arbeitet seit 1994 als Rechtsanwältin und ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bevor sie im Jahr 2003 ihre eigene Kanzlei gründete, war sie als Anwältin in einer renommierten Anwaltskanzlei in Berlin-Zehlendorf tätig. Heute steht sie einem eigenen Team von festen und freien Mitarbeitern vor.

Im Gespräch stellt sich Ulrike Badewitz näher vor …

Frau Badewitz, gibt es etwas, das Sie in der Zusammenarbeit von Ihren anderen Kolleginnen und Kollegen unterscheidet?

Ich versuche auch in juristischen Fragen mit meinen Mandaten auf Augenhöhe umzugehen. Das heißt ich informiere sie und beziehe sie mit in die Strategieentwicklung und Entscheidungsfindung ein. Transparenz ist für mich ein sehr wichtiger Begriff in der Zusammenarbeit, denn nur so sind meine Empfehlungen auch für meine Mandanten nachvollziehbar.

Dass wir in unserer Anwaltskanzlei immer auf dem neuesten juristischen Stand sind, Termine und Absprachen zuverlässig einhalten und uns über einen freundlichen Umgang freuen, gilt dagegen sicher nicht nur für uns, sondern auch für meine Kolleginnen und Kollegen in anderen Kanzleien.

Wen vertreten Sie in erster Linie? Die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber?

Eigentlich gehört die Antwort auf diese Frage noch mit zur Erstgestellten, denn es kommt nicht selten vor, dass Anwälte entweder nur die Arbeitgeber oder nur die Arbeitnehmer vertreten. Wir vertreten in unserer Anwaltskanzlei alle beteiligten Parteien. Das hängt mit unserem Verständnis von Recht zusammen, das gilt nämlich immer für beide Seiten, und auch auf beiden Seiten gibt es Verhaltensweisen, die „ungerecht“ sind. Die Aufgabe von Anwälten ist es, Recht durchzusetzen, für einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen zu sorgen und Konflikte aus der Welt zu schaffen.

Ob es sich bei dem Ratsuchenden um einen Arbeitnehmer oder einen Arbeitgeber handelt, ist uns nicht wichtig. Dazu profitieren beide Seiten davon, wenn wir regelmäßig die Perspektive wechseln und unseren Horizont erweitern. Deswegen beraten wir zum Beispiel auch kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich „Personal“ und übernehmen auf der anderen Seite auch Betriebsratsschulungen.

Warum sind Sie Juristin geworden?

Dafür gibt es einen ganz einfachen und ganz unspektakulären Grund: Um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Nicht mehr und nicht weniger.

Sie tragen einen akademischen Titel aus Frankreich, den maître en droit ...

Ja, weil ich lange – aber nicht nur – in Frankreich studiert habe. Mein erstes und zweites Staatsexamen habe ich in Tübingen gemacht. Mir kam es während des Studiums darauf an, ein wenig über den Tellerrand hinauszusehen, andere Erfahrungen zu machen und mich weiter zu entwickeln.

Unter den Rechtsgebieten fällt eines besonders auf: das Sportrecht. Was hat es damit auf sich?

Ja, das fällt ein wenig aus dem Rahmen und ist ein bisschen so etwas wie ein juristisches Steckenpferd von mir, das ich zwar nicht immer pflegen kann, aber das ich besonders interessant finde, und deshalb bin ich auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein. Dieses Interesse hängt auch damit zusammen, dass ich selber immer viel Sport getrieben habe, Sportlern gerne zusehe und die ganze Welt um den Sport mit den Wettkämpfen, der hohen Motivation, den Siegen und Niederlagen immer faszinierend fand.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, bitte rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 030 | 31 01 23 96 oder schreiben Sie uns eine >> eMail.


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