Unfallversicherung
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Alle Sportler, die organisierten Sport in Vereinen betreiben, sind grundsätzlich durch ihre Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Verein automatisch unfallversichert, soweit die Versicherung die jeweilige Sportart abdeckt. Die Unfallversicherung wird regelmäßig mit der Mitgliedschaft des Vereins bei dem jeweiligen Landessportverband eingegangen.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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