Stiftung Deutsche Sporthilfe
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Die Stiftung Deutsche Sporthilfe ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck, Sportler und Sportlerinnen, die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten, solche erbringen oder erbracht haben, zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft und bei der nationalen Repräsentation ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fördern. Oftmals hängt jedoch die Förderung von bereits durch den zu fördernden Sportler zu erbringende Leistungen ab, um in den geförderten “Kaderkreis“ zu gelangen.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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