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Sportstätten


    Sportstätten sind alle räumlichen Einrichtungen, die Sportzwecken dienen (z. B. Sportplatz und –halle, Stadion, Schwimmhalle, Schießanlage, Skipiste und –loipe, Trimm-Dich-Pfad) und die vom Eigentümer, Besitzer oder dem, der die Sportstätte dem Verkehr eröffnet, im ordnungsgemäßen Zustand zu halten ist.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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