Sportstätten
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Sportstätten sind alle räumlichen Einrichtungen, die Sportzwecken dienen (z. B. Sportplatz und –halle, Stadion, Schwimmhalle, Schießanlage, Skipiste und –loipe, Trimm-Dich-Pfad) und die vom Eigentümer, Besitzer oder dem, der die Sportstätte dem Verkehr eröffnet, im ordnungsgemäßen Zustand zu halten ist.
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
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