Sportförderung
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Die Sportförderung erfolgt im öffentlichen Rahmen nach der Kompetenzordnung (Förderung durch Kreise, Gemeinden, Länder und Bund), wobei die jeweils zu fördernden Aufgabenbereiche entsprechend aufgeteilt sind.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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