Sport auf öffentlichen Verkehrsflächen
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Der Sport auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gesondert durch die StVO geregelt und sollte vor jeder entsprechenden Sportveranstaltung überprüft werden. Gleiches gilt für Sport auf öffentlichen Wasserflächen, welcher durch die entsprechenden Bundes- (WaStG) bzw. Landesgesetze geregelt ist.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
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