Schiedsgericht
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Die Einrichtung eines sachlich unabhängigen Schiedsgerichts wird im sportlichen Bereich häufig durch die Verbands- bzw. Vereinssatzung festgelegt. Die beim Schiedsgericht fungierenden Schiedsrichter sind darüber hinaus persönlich unabhängig – Vereins- oder Verbandsvorstandsmitglieder sind daher grundsätzlich vom Schiedsgericht ausgeschlossen.
Über die Verbandsgrenzen hinaus besteht seit 1984 der Internationale Schiedsgerichtshof mit Sitz in Lausanne, welcher auf Initiative des IOC gegründet wurde.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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