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Lizenzentzug


    Ein Lizenzentzug durch den Verband, wodurch der betreffende Sportler oder Verein an dem lizensierten Wettbewerb nicht mehr teilnehmen darf, hat die rechtliche Wirkung einer Kündigung des durch Lizenzerteilung zustande gekommenen Vertrages zwischen Verband und Sportler bzw. Verein.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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