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Gemeinnützigkeit eines Vereins


    Die Gemeinnützigkeit ist erheblich für die steuerrechtliche Beurteilung eines Vereins nach der Abgabenordnung (AO) und setzt die Förderung der Allgemeinheit und des Sports voraus (nicht bei Verklammerung mit nicht gemeinnützigem Verein, z. B. Motorsportclub im ADAC). Die Feststellung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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