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Einstweilige Verfügung im Sportrecht


    Diese oft effektivere Form der Anspruchsdurchsetzung (im Vergleich zu dem oft länger dauernden Hauptverfahren vor Gericht) wird zunehmend von Sportlern oder Trainern gewählt, um kurz vor einem Wettkampf ihre Nominierung oder die Aufhebung einer Sperre zu erwirken. Die einstweilige Verfügung wird oftmals von dem vom Sportverband eingerichteten Sport- oder Schiedsgericht erlassen; die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts ist dadurch jedoch nach überwiegender Meinung nicht ausgeschlossen.



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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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