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Doping


    Doping ist die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung der sportlichen Leistung. Beim Doping werden folgende drei Gruppen unterschieden:
    • Doping mit verbotenen Wirkstoffen,
    • Doping mit Wirkstoffen, die bestimmten Einschränkungen unterliegen,
    • Anwendung und Besitz von verbotenen Methoden, um die Leistung des Sportlers zu steigern.
    Der Verstoß gegen das Dopingverbot hat aus rechtlicher Sicht verschiedene Konsequenzen:
    • Strafbarkeit nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
    • Strafbarkeit bei Verstößen gegen Verbote aus dem AMG (Arzneimittelgesetz)
    • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 3 TierSchG (Tierschutzgesetz) bei Doping an Pferden
    Hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit nach dem StGB wurde bisher noch kein eigener Straftatbestand weder in diesem Gesetz noch ein eigenes Anti-Dopinggesetz mit besonderen Straftatbeständen – wie in einigen Staaten im europäischen Ausland (Frankreich, Österreich) üblich - geschaffen. Lediglich der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes wird in Deutschland seit 2007 kontrovers diskutiert. Daher werden nach wie vor nicht eigens auf die Situation des Dopings zugeschnittene Tatbestände des Kern- und Nebenstrafrechts (Doping als Körperverletzung bzw. als Betrug) angewandt, die sich jedoch in der Praxis oftmals als unzureichend erweisen.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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