Disqualifikation
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Die Disqualifikation ist eine in den Verbandsregeln vorgesehene Sportstrafe und besteht im Ausschluss eines Sportlers oder einer Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb bzw. in einer nachträglichen Aussperrung und der damit verbundenen Aberkennung eines errungenen Wettkampferfolges wegen Verstoßes gegen die Sportregeln. Die Disqualifikation bezieht sich nur auf einen Wettbewerb (im Unterschied zur Sperre, die über einen längeren Zeitraum wirkt). Über die Disqualifikation entscheidet in der Regel ein Sportgericht.
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
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