Tierhaltung
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Regelungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen müssen sich aus Verträgen ergeben, es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Wurde die Problematik der Tierhaltung im Mietvertrag nicht erwähnt, können gesetzliche Generalklauseln angewendet werden. So ist das Halten von giftigen oder gefährlichen Tieren nach allgemeiner Auffassung nicht gestattet. Zu den gefährlichen Tieren zählen auch Kampfhunde, selbst in einer Eigentumswohnung kann durch Mehrheitsbeschluss das Halten eines Kampfhundes untersagt werden. Von den Regelungen nicht betroffen sind regelmäßig Kleintiere wie Stubenvögel, Hamster oder Schildkröten. Keine Haustiere sind exotische Tiere wie Affen oder Krokodile, eine derartige Tierhaltung ist in einer Mietwohnung unzulässig.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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