Obhutpflicht
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Diese Pflicht betrifft den Mieter und beinhaltet den pfleglichen Umgang des Mieters mit der Mietsache. So muss der Mieter die Wohnung in einem sauberen Zustand halten, ausreichend lüften, keine Feuchtigkeitsschäden verursachen, Schutzmaßnahmen gegen andere Schäden treffen und die Versorgungsanlagen und eingebauten Geräte gewissenhaft bedienen. Zur Obhutpflicht gehört auch die Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit. Verletzt der Mieter seine Obhutpflicht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Zur Obhutpflicht gehört auch das unverzügliche Anzeigen entstandener Schäden (s. unter Anzeigepflicht)
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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