Kaution
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Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Mieter zur Zahlung einer Kaution verpflichtet, diese darf höchstens 3 Netto-Monatsmieten betragen. Die Kaution wird regelmäßig bar eingezahlt oder überwiesen und kann in 3 gleichen Monatsbeträgen geleistet werden. Sie kann mit Zustimmung des Vermieters aber auch in Form einer Bankbürgschaft oder als Wertpapier eingebracht werden. Die Kaution muss zu den üblichen Sparzinsen verzinst werden. Die Zinserträge bilden einen Teil der Kaution und müssen bei Fälligkeit der Kaution mit ausgezahlt werden.
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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