facebook

Hausfriedensbruch


    Strafrechtlich kann derjenige bestraft werden, der ohne Zustimmung des Berechtigten widerrechtlich Räume betritt oder der, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. Wegen Hausfriedensbruch kann auch der Vermieter bestraft werden, wenn er, gegen den Willen des Mieters, in dessen Wohnung eindringt. Auch wenn der Vermieter ohne Wissen des Mieters mit Hilfe eines Nachschlüssels die Mietwohnung betritt, geht man davon aus, dass der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vorliegt. Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Vermieter zur Gefahrenabwehr oder zur Eingrenzung eines Schadens, etwa nach einem Wasserrohrbruch, in die Wohnung eindringt. Der Mieter genießt demnach das alleinige Hausrecht in seiner gemieteten Wohnung. Deshalb sind auch Besichtigungen der Wohnung vorher mit dem Mieter abzusprechen.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
Telefon 030 | 31 01 23 96
Fax 030 | 31 01 57 37
mail@kanzlei-badewitz.de

  • Aktuelles Focus-Siegel - Deutschlands TOP-Anwälte & Anwältinnen - RAin Ulrike Badewitz, Berlin
  • DAV DeutscherAnwaltVerein Weiterbildungsbescheinigung - RAin Ulrike Badewitz, Berlin