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Werkvertrag


    Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag schuldet der Werkvertrag nicht die einfache Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, z.B. Reparaturarbeiten, Möbelanfertigung oder auch eine Taxifahrt. Abzugrenzen ist der Werkvertrag vom Kaufvertrag, dort ist nicht die Herstellung, sondern die Verschaffung einer Sache Vertragsinhalt. Die Gegenleistung im Werkvertrag ist der Werklohn.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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