Streik
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Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsverweigerung zur Durchsetzung einer gewerkschaftlichen Forderung. Dieser ist vom arbeitsrechtlichen Leistungsverweigerungsrecht zu unterscheiden. Beim Streik entfallen die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages. So muss der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, erhält aber auch keinen Lohn (dieser wird dann für Gewerkschaftsmitglieder in der Regel von der organisierenden Gewerkschaft übernommen). Nebenpflichten, wie die Schweigepflicht, bleiben unberührt. Das Streikrecht ist als Teil des Koalitionsrechts im Grundgesetz verankert. Unzulässige oder rechtswidrige Streiks können jedoch zu Mahnungen, bis hin zu außerordentlichen Kündigungen reichen.
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
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