Personalakte
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Größere Unternehmen führen im Regelfall eine Personalakte über jeden Mitarbeiter. Diese darf jedoch lediglich Daten enthalten, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Informationen über die Freizeitgestaltung sind unzulässig und müssen auf Verlangen des Arbeitnehmers entfernt werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Einsicht seiner Akte. Bei Abmahnungen, die in die Personalakte aufgenommen werden, kann der Arbeitnehmer die Beifügung einer eigenen Gegendarstellung verlangen. Bei einer rechtswidrigen Abmahnung kann auch die Entfernung durchgesetzt werden.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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