Nebenpflichten
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Neben den Hauptpflichten zur Leistungserbringung, bzw. Zahlung des Arbeitsentgeltes, entstehen mit dem Arbeitsverhältnis auch andere, nicht minder relevante, Pflichten. Dazu zählen die Treuepflichten der Arbeitnehmer sowie die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.
Zu den Treuepflichten des Arbeitnehmers zählen zum Beispiel allgemeine Mitteilungspflichten, etwa bei erkannten Betriebsstörungen oder bei Fehlverhalten anderer Arbeitnehmer. In der Praxis spielt auch die Verschwiegenheitsverpflichtung bezüglich Betriebsgeheimnisse eine große Rolle.
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Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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