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Job-Sharing


    Unter Job-Sharing versteht man eine besondere Form der Teilzeitarbeit, bei der sich zwei Arbeitnehmer einen gemeinsamen Arbeitsplatz teilen. Dies führt unter anderem zu Vertretungspflichten, insbesondere bei dringlichen betrieblichen Erfordernissen. Dies gilt jedoch nicht bei plötzlichem Wegfall des anderen Teils, etwa bei Krankheit oder Kündigung. Eine plötzliche Umdeutung eines Job-Sharing Vertrages in eine Vollbeschäftigung ist unzulässig, bzw. nur durch eine einvernehmliche Regelung mit dem anderen Teil möglich, z.B. durch eine Änderungskündigung.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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