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Elterngeld


    Elterngeld gibt es erst seit dem 1 Januar 2007 und kann von jedem beantragt werden, dessen Kind nach dem 01.01.2007 geboren wurde und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und sein Kind selbst erzieht und betreut. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, hat jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Höchst- und Mindestgrenze. Das Arbeiten während der Kinderbetreuung ist grundsätzlich gestattet, führt jedoch zu einer Minderung der Höhe des Geldes und darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Verdient man nach der Geburt gleich viel oder mehr als vor der Geburt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Eine rechtliche Vorgehensweise gegen die festgesetzte Höhe des Elterngeldes ist möglich und hat keine aufschiebende Wirkung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen das Aufsuchen der Rechtsberatung nicht weit hinaus zu zögern, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen einhalten zu können.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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